Feuerwehrbedarfsplanung
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Die Feuerwehr Schwindkirchen muss im Gewerbegebiet ran
Erstellt: 08.12.2020, 09:00 Uhr
Von: Timo Aichele
In zehn Minuten am Einsatzort: Diese geforderte Hilfsfrist kann in Dorfen fast überall eingehalten werden. Nur im Gewerbegebiet an der Einsatzort nicht. So muss die Stadt nach Ansicht von Experten reagieren.
Dorfen – Die Dorfener können stolz sein auf ihre zehn Feuerwehren. Die Kommunalpolitiker betonen das stets zurecht. Nun hat ihnen Kreisbrandinspektor Lorenz Huber ein weiteres Argument geliefert. „Ich kenne keine andere Kommune, die über 500 Aktive hat“, erklärte er bei der Vorstellung der von ihm erstellten Feuerwehrbedarfsplanung im Stadtrat. Von den rund 3500 aktiven Feuerwehrkräften im Landkreis Erding sei damit jeder Siebte ein Dorfener. Um die Sicherheit in der großen Flächengemeinde zu gewährleisten, ist dennoch eine Änderung notwendig.
„Es gibt nicht sehr viele Bereiche, die nicht in der Hilfsfrist liegen“, sagte der Experte. „Da muss man sich aber keinen Kopf machen, da geht es um eine halbe Minute hin oder her“. Das einzige, was ihm „a bisserl Bauchweh“ bereitet habe, sei das Gewerbegebiet an der A 94. Wegen der im Berufsverkehr stark belasteten B 15 schaffe es die Feuerwehr Dorfen nicht in zehn Minuten dort hin.
Die Lösung sei, dafür im Alarmierungsplan die Feuerwehr Schwindkirchen einzubinden. „Das ist der Trick, um im Gewerbegebiet die Hilfsfrist einzuhalten“, erläuterte der Kreisbrandinspektor. Nach seiner Auswertung könnten die Aktiven in dieser Frist an den meisten Einsatzorten sein. Ausnahmen sind nur kleine Orte: Geiersberg, Untergebensbach, Sinsöd, Berg, Osendorf sowie Hain.
Und eben das Gewerbegebiet. Um dieses abzudecken muss die Stadt laut Huber mittelfristig investieren. Die Schwindkirchener Wehr benötigt demnach ein Löschgruppenfahrzeug LF 10. Bisher ist dort ein Tragkraftspritzenfahrzeug im Bestand, das 2000 in Dienst gestellt wurde. Zusätzlich müsste das Gerätehaus an den Westrand des Ortes verlegt werden.
Für die Aussagen der Feuerwehrbedarfsplanung hat Huber die zeitkritischen Einsätze des Jahres 2017 ausgewertet. „Dorfen hat ein großes und sehr zersiedeltes Gemeindegebiet. Und die B 15, die die Stadt zerteilt.“ Das seien die Schwierigkeiten.
„Die Zehn-Minuten-Hilfsfrist steht nicht im Gesetz selbst“, erklärte der Kreisbrandinspektor. Vielmehr sei dies als Planungsgröße zu sehen, die in der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz festgehalten sei.
Unterteilen lässt sich die Frist in drei wesentliche Zeitabschnitte: die Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrückzeit und die Anfahrtszeit. Es könnte sich laut Huber lohnen, an der mittleren Komponente zu drehen. Die Feuerwehr Dorfen benötigt nach seiner Auswertung eine durchschnittliche Ausrückzeit von 5:20 Minuten. Wenn man den Wert auf etwa vier Minuten drücken könnte, „dann könnte sie in 80 Prozent der Einsätze die Hilfsfrist einhalten“, erklärt der Kreisbrandispektor.
Die Rekrutierung von Einsatzkräften werde immer wichtiger, meinte Huber im Hinblick vor einer Entwicklung der vergangenen Jahre: „Durch den Klimawandel haben wir immer mehr Katastropheneinsätze, und die sind sehr personalintensiv.“
Denkbare Maßnahmen seien: zusätzliche hauptamtliche Kräfte auf der Feuerwache Dorfen, Wohnraum für Aktive in der Nähe der Gerätehäuser, eine B 15-Ortsumfahrung, um die innerörtliche Verkehrssituation zu verbessern, die Einbeziehung von mehr Frauen und ein weiterer Punkt: Ein wichtiger Pool für Feuerwehrkräfte seien Angestellte der Stadt, erklärte der Kreisbrandinspektor. „Vielleicht kann man den einen oder anderen motivieren“.
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